Das Zweite Juristische Staatsexamen entscheidet über Ihre späteren beruflichen Möglichkeiten. Es gelten andere Maßstäbe als im Ersten Staatsexamen! Überlassen Sie Ihren beruflichen Erfolg nicht dem Zufall!
Die staatliche Referendarausbildung erhebt nicht den Anspruch, den Referendar ohne zusätzliche eigene Examensvorbereitung bestmöglich auf die zweite juristische Staatsprüfung vorzubereiten. Profitieren Sie daher von unseren erfahrenen Praktikern! Unser Kursprogramm deckt den kompletten examensrelevanten Stoff ab. Neben den drei klassischen Rechtsgebieten des Zivilprozessrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts bieten wir einen Kurs zum Erb- und Familienrecht sowie zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht an. Während des gesamten Kurses bei uns, erhalten Sie kursbegleitende Unterlagen, die ein effektives Nacharbeiten des Stoffes in häuslicher Arbeit ermöglichen.
Sie bestehen aus ausformulierten Falllösungen mit entsprechender praktischer Umsetzung in Urteilen, Beschlüssen etc. Ferner erhalten Sie Übersichten in CD-Form, die ein gezieltes Erlernen einzelner Problemfelder fördern. Zusätzlich stellen wir Ihnen lehrbuchartig gestaltete abstrakte Skripten des materiellen Rechts in allen Rechtsgebieten in CD-Form kostenlos zur Verfügung. Nutzen Sie die praktische themenzentrierte Suchfunktion, die Ihnen das Dateiformat bietet.
Während der Kurszeit haben Sie bei Vollbelegung die Möglichkeit ca. 20 kursbegleitende Klausuren kostenlos zu schreiben. Selbstverständlich erhalten Sie ebenso kostenlos eine individuelle Korrektur erfahrener Korrektoren, sowie eine ausführliche Musterlösung.
Öffentliches Recht
Kursinhalt: VwGO, Spezialfragen des vorläufigen Rechtsschutzes (z.B. übereinstimmende und einseitige Erledigungserklärung, Parteiwechsel, vorläufige Sicherung des Anspruches auf Neubescheidung, Drittschutz, Aufrechnung mit rechtswegfremden Forderungen). Kernbereich des Besonderen Verwaltungsrechts (z.B. Kommunalrecht, Straßenrecht, Baurecht, Immissionsschutzrecht, Polizeirecht, Ausländerrecht, Beamtenrecht; Gewerberecht; Gaststättenrecht) Wiederholung und Vertiefung des gesamten öffentlichen Rechtes. Wir besprechen Examensklausuren, geben Tips zur Klausurtechnik und Klausurtaktik.
Der Kurs ist auf das baden-württembergische Recht und auf die Rechtsprechung des VGH Mannheim ausgelegt. Die Kenntnis dieser landesspezifischen Materie ist für ein Spitzenexamen in Baden-Württemberg unerläßlich.
Kursbeginn: wird rechtzeitig bekannt gegeben
Kursleiter: Rechtsanwalt Christian Nist
Kurszeiten: 10 Termine zu je 3 Stunden
Kurspreis: 230,0 €, ausschließlich zahlbar über Lastschrift
Strafprozeßrecht
Kursinhalt: Ermittlungsverfahren (Einleitung, Ablauf, Zwangsmaßnahmen, Rechtsmittel), Zwischenverfahren (Einleitung, Ablauf, Abschluß); Hauptverfahren (Ablauf, Beweisaufnahme, Beweiswürdigung, Urteilstenorierung und Begründung), Rechtsmittelverfahren, insbesondere auch das äußerst examensrelevante Revisionsrecht. Wiederholung und Vertiefung des materiellen Strafrechts
Kursbeginn:wird rechtzeitig bekannt gegeben
Kursleiter:Richter am LG Frankenthal Alexander Schräder
Kurspreis: 230 €, ausschließlich zahlbar über Lastschrift
Zivilprozeßordnung
ZPO Erkenntnisverfahren Kursinhalt: U.a. von der Zulässigkeit bis zur Tenorierung, einschließlich besonderer Verfahren. Zwangsvollstreckungensverfahren Kursinhalt: U.a. alle Rechtsbehelfe und Rechtsmittel in der Zwangsvollstreckung. Wiederholung und Vertiefung des gesamten Zivilrechts.
Kursbeginn:Mittwoch 04. Mai 2011, 16:00 bis 20:00 Uhr
Kursleiter:Rechtsanwalt Andreas Rudolf Kurszeiten:12 Termine zu je 4 Stunden, jeweils mittwochs
Kurspreis: 400 € in 2 Raten zu je 200 €; ausschließlich zahlbar über Lastschrift
Sonderbestimmung bei Kündigung im Rahmen der 9-Monatskursbelegung:
Wird der 9-Monatskurs fristgerecht zum Ablauf eines Kalendermonats, aber
vor Beendigung des jeweiligen Rechtsgebiets (StPO, Öffentliches Recht, ZPO)
gekündigt, so bestimmt sich die Berechnung der Kursgebühr nach der für das
jeweilige Rechtsgebiet geltenden Einzelbelegungsgebühr und der Differenzbetrag
zwischen den bereits für dieses Rechtsgebiet bezahlten Raten und der
Einzelbelegungsgebühr ist auszugleichen.
Möchten Sie sich von unserem Erfolgskonzept überzeugen? Gerne laden wir Sie ein bei uns kostenlos und unverbindlich Probe zu hören!